Versorgungsmedizinische Grundsätze

GdB-Tabelle nach der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)


Versorgungsmedizinische Grundsätze GdB-Tabelle

ME/CFS und GdB 2026

ME/CFS · Chronic Fatigue Syndrome · Fatigue · Belastungsintoleranz · Schwerbehinderung

Rechtsstand: 30.09.2026 · Teil B Nr. 18.4 VMG

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📖 Kommentar und Rechtsprechung ↓ Einordnung
Bewertungsgrundlage

Teil B Nr. 18.4 VMG – CFS und ähnliche Syndrome

Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze nennen das Chronic Fatigue Syndrome (CFS) ausdrücklich zusammen mit Fibromyalgie, Multiple Chemical Sensitivity (MCS) und ähnlichen Syndromen.

Entscheidend ist die Einzelfallbewertung nach den funktionellen Auswirkungen. Es gibt daher keinen pauschalen GdB allein aufgrund der Diagnose CFS oder ME/CFS.

Bewertungsgrundlage: Anlage zu § 2 Versorgungsmedizin-Verordnung, Teil B Nr. 18.4.
Kommentar

ME/CFS: Der GdB richtet sich nach den tatsächlichen Funktionseinbußen

Bei ME/CFS kommt es für die GdB-Bewertung nicht auf die Diagnosebezeichnung allein an. Maßgeblich sind die dauerhaft nachweisbaren Auswirkungen auf körperliche und geistige Belastbarkeit, Selbstversorgung, Mobilität, Tagesstruktur und soziale Teilhabe.

Besonders wichtig ist deshalb eine nachvollziehbare medizinische Dokumentation der funktionellen Einschränkungen.

Fatigue und GdB

Fatigue kann sehr unterschiedliche Ursachen und Ausprägungen haben. Für den GdB entscheidend ist das Ausmaß der dauerhaften Funktionsbeeinträchtigungen. Bei CFS/ME-CFS verweist Teil B Nr. 18.4 VMG auf eine analoge Einzelfallbewertung nach den funktionellen Auswirkungen.

ME/CFS und Schwerbehinderung

Eine Schwerbehinderung liegt bei einem festgestellten Gesamt-GdB von mindestens 50 vor. ME/CFS führt nicht automatisch zu diesem Wert. Entscheidend ist, ob die funktionellen Auswirkungen im konkreten Fall eine entsprechend hohe Bewertung rechtfertigen und wie weitere Gesundheitsstörungen in die Gesamt-GdB-Bildung einfließen.

Welche funktionellen Auswirkungen sind relevant?

  • körperliche Belastbarkeit und Geh-/Stehfähigkeit
  • geistige Belastbarkeit, Konzentration und Merkfähigkeit
  • Selbstversorgung und Haushaltsführung
  • Tagesstruktur und notwendige Ruhezeiten
  • soziale Kontakte und Teilhabe
  • Häufigkeit und Dauer ausgeprägter Verschlechterungen nach Belastung

Dokumentation gegenüber Versorgungsamt und Gericht

Eine bloße Diagnoseangabe genügt regelmäßig nicht. Arztberichte sollten möglichst konkret beschreiben, welche Aktivitäten noch möglich sind, welche Belastungsgrenzen bestehen, wie lange Erholungsphasen dauern und welche Hilfen im Alltag erforderlich sind.

Auch die Rechtsprechung misst der nachvollziehbaren Beschreibung funktioneller Auswirkungen erhebliche Bedeutung bei.

ME/CFS nach Infektion / Post-Covid

Auch wenn ein ME/CFS-ähnliches Beschwerdebild nach einer Infektion oder im Zusammenhang mit Post-Covid auftritt, bleibt für die GdB-Bewertung die konkrete funktionelle Beeinträchtigung entscheidend. Die Diagnoseursache allein bestimmt keinen festen GdB.

Rechtsprechung zu CFS / Fatigue und GdB

EntscheidungKernaussage
GdB chronisches Erschöpfungssyndrom Zentrale lokale Entscheidungsseite zu CFS/Fatigue und funktioneller Bewertung.
CFS – Bewertung des GdB Lokale Entscheidungsseite zur Einzelfallbewertung nach den funktionellen Auswirkungen.

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